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Parzellen

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Parzellen

Auf dem Campingplatz gibt es insgesamt 74 Parzellen. Davon sind über die Hälfte zwischen 70 und 100 Quadratmeter gross. Zusammen mit dem Mietvertrag erhält jeder Mieter einen genauen Plan seiner Parzelle. 

Zurzeit sind diese Parzellen zu vermieten. 

Was gehört wem 

Grund und Boden gehören der Campingplatz Bundkofen AG. Sie vermietet die Parzellen an die Campeure. Die Bauten auf der Parzelle gehören dem Mieter. 

 

Miete (pro Jahr)

Die Miete setzt sich aus Grundmiete, der Parzellenmiete sowie Gebühren für Parkplätze, Wasser und Strom zusammen. Die Details können Sie dieser Zusammenstellung entnehmen.

Strom, Wasser und Abwasser

Alle Parzellen sind mit Strom, Wasserzuleitung und Abwasserleitung erschlossen.

Für die Stromversorgung gilt:

  • Die Zuleitung ist mit einer 10 A Sicherung abgesichert.

  • Zu Ihrem Schutz ist zudem jeder Anschluss mit einem FI-Schutzschalter ausgerüstet.

  • Der Campingplatz ist verantwortlich für das Stromnetz bis und mit der Steckdose nach dem FI-Schutzschalter, ab diesem Punkt ist der Mieter verantwortlich.

Für die Frischwasserversorgung gilt:

  • Der Campingplatz betreibt das Wasserversorgungsnetz. Für jede Parzelle ist individuell ein Abstellhahn und ein Entleerungshahn installiert.

  • Der Campingplatz stellt die Wasserversorgung etwa zwischen November und April wegen Frostgefahr ein. Wir empfehlen Ihnen den Entleerungshahn über den Winter zu öffnen und die Leitungen zu entleeren.

  • Damit die Verwaltung im Falle eines Lecks oder wenn im Winter das Wasser abgestellt wird, die Wasserhähne öffnen und schliessen kann, bitten wir Sie die Schächte jederzeit zugänglich zu halten und insbesondere keine Pflanzenkübel darauf zu stellen.

  • Falls Sie einen Boiler betreiben, ist dessen Entleerung über den Winter ebenfalls dringend empfohlen.

  • Der Wasserdruck ist sehr hoch. Je nach Anlage im Wohnwagen oder Vorbau ist der Einbau von Druckreduzierventilen empfehlenswert.

Für das Abwasser gilt:

  • Der Campingplatz verfügt für jede Parzelle über einen Anschluss an das Abwassernetz.

  • Weil die Leitungsquerschnitte und teilweise die Gefälle nur sehr gering ist, dürfen auf den Parzellen leider keine an das Abwassersystem angeschlossenen Toiletten betrieben werden.

  • Falls Sie nicht die öffentlichen Toiletten benutzen wollen, steht es Ihnen frei eine chemische Campingtoilette einzurichten.

  • Im Winter ist das Entleeren der Siphons empfehlenswert.

Gas

Es ist uns ein grosses Anliegen Brände und Explosionen auf dem Campingplatz zu vermeiden. Aus diesem Grund verpflichten wir die Mieter ihre fest angeschlossenen Kochstellen, Heizungen und andere an eine Gasversorgung angeschlossene Geräte mindestens alle 3 Jahre durch einen ausgewiesenen Fachmann überprüfen zu lassen. Der Campingplatz führt dazu eine Liste der zu prüfenden Anlagen und macht die Mieter rechtzeitig auf die fällige Prüfung aufmerksam.

Damit der Schutz für Sie und Ihre Nachbarn auch nach einem Umbau der Anlage gewährleistet ist, müssen Sie diese nach jeder Änderung an der Gasanlage erneut durch einen ausgewiesenen Fachmann prüfen lassen. Ausgenommen ist selbstverständlich der Austausch von Gasflaschen. Zudem dürfen Gasflaschen nur ausserhalb der Gebäude in gut belüfteten Behältnissen aufbewahrt werden. Damit die Verwaltung bei Verdacht auf ein Gasleck intervenieren kann, bitte wir Sie zudem die Behältnisse jederzeit zugänglich zu halten.

Die Verwaltung empfiehlt Ihnen zudem dringend auch allenfalls vorhandene mobile Geräte wie beispielsweise Gasgrills oder mobile Heizungen einmal alle 3 Jahre zu prüfen.

Bauen auf der Parzelle

Änderungen an Bauten auf den Parzellen sind gestattet, solange das Betriebsreglement eingehalten wird. Mit Ausnahme von Änderungen innerhalb der Gebäude sind alle Veränderungen grundsätzlich bewilligungspflichtig.

Am besten nehmen Sie vor Beginn eines Bauvorhabens mit der Betriebskommission Kontakt auf, welche Sie gerne berät. Das Baugesuchs-Formular finden Sie hier.

Pflege der Parzelle

Pflegen Sie Ihre Parzelle, schneiden Sie den Rasen, Hecken und Büsche regelmässig, aber halten Sie sich dabei bitte an die Ruhezeiten. Die anderen Mieter und die Besucher haben auch Freude an gepflegten Parzellen und werden es Ihnen danken.

Auflösen des Mietvertrags

Wenn Sie dereinst das Mietverhältnis auflösen wollen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Sie kündigen den Mietvertrag schriftlich auf die im Mietvertrag genannten Termine. Spätestens beim Ablauf der Kündigungsfrist haben sie Ihre Parzelle vollständig geräumt und auf der ganzen Parzelle Rasen angesät. Für Hecken, Büsche sowie Leitungen für Strom, Wasser und Abwasser kann in Absprache mit der Betriebskommission eine Lösung gefunden werden.

  • Sie verkaufen Ihren Besitz an einen Nachmieter. In diesem Fall gilt es zu beachten, dass Sie den Verkauf erst dann abwickeln können, wenn die Interessenten vom Verwaltungsrat einen Mietvertrag erhalten haben. Wie bei der Wohnungsmiete auch, wollen wir unsere möglichen neuen Mieter vorher kennenlernen.

 

Reglemente

Weitere Informationen und die Reglemente finden Sie hier.

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